KitaPasst

Lizenzbedingungen für Kitas und Träger

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Lizenzbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme von Kindertageseinrichtungen („Kita“) und deren Trägern („Träger“) an KitaPasst. Anbieterin ist KitaPasst, Inhaberin Stephanie Azizi, Siegburger Str. 385–387, 51105 Köln („Anbieterin“).

(2) Vertragspartner ist die Kita bzw. ihr Träger als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder als juristische Person des öffentlichen Rechts („Lizenznehmer“). Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(3) Für die Nutzung von KitaPasst durch Eltern gelten die Nutzungsbedingungen. Für Eltern ist KitaPasst kostenlos.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Lizenznehmer meldet seine Kita bzw. seine Einrichtungen in Textform an, zum Beispiel per E-Mail an info@kitapasst.de, mit Name und Anschrift der Einrichtung und einer Ansprechperson.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Anmeldung in Textform bestätigt, spätestens mit der Einrichtung der Kita in KitaPasst.

§ 3 Leistungen

Mit der Lizenz erhält der Lizenznehmer für jede lizenzierte Kita:

  • die Einrichtung der Kita in KitaPasst, sodass Eltern dieser Kita Angebote einstellen, ansehen und Übergaben in der Kita verabreden können,
  • einen Einladungscode, mit dem Eltern der Kita direkt beitreten, sowie auf Wunsch die Sperrung und Erneuerung dieses Codes,
  • Vorlagen für Aushang und Elternbrief,
  • auf Wunsch die Möglichkeit, dass der Elternbeirat Beitrittsanfragen von Eltern ohne Einladungscode freischaltet,
  • Unterstützung per E-Mail bei Fragen zur Einführung und Nutzung.

Die Anbieterin stellt nur die Plattform bereit. Kauf-, Tausch- oder Schenkungsverträge über Artikel kommen ausschließlich zwischen den Eltern zustande. Die Kita ist lediglich Ort der Übergabe; sie wird weder Vertragspartei dieser Geschäfte noch übernimmt sie Pflichten zur Annahme, Aufbewahrung oder Ausgabe von Artikeln.

§ 4 Mitwirkung des Lizenznehmers

(1) Der Lizenznehmer benennt eine Ansprechperson (zum Beispiel aus Kita-Leitung oder Elternbeirat), gibt den Einladungscode nur an Eltern der Kita weiter und informiert die Eltern über KitaPasst, etwa per Aushang, Elternbrief oder Kita-App.

(2) Wird bekannt, dass der Einladungscode an Unbefugte gelangt ist, teilt der Lizenznehmer dies der Anbieterin unverzüglich mit. Die Anbieterin sperrt den Code dann und stellt einen neuen bereit.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Lizenzgebühr beträgt 14,99 € netto pro Kita und Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Für Träger mit mehreren Einrichtungen kann eine abweichende Vergütung vereinbart werden (Träger-Lizenz).

(2) Die Gebühr wird monatlich im Voraus berechnet und ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen werden per E-Mail versandt.

(3) Beginnt oder endet der Vertrag während eines Kalendermonats, wird die Gebühr für diesen Monat anteilig berechnet. Die Anbieterin kann die Gebühr mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform anpassen; der Lizenznehmer kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar: Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an info@kitapasst.de genügt.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Mit Vertragsende wird die Kita aus KitaPasst entfernt. Die Eltern werden vorab informiert. Angebote und Zuordnungen der Eltern zu dieser Kita werden gelöscht; die Konten der Eltern bleiben bestehen und können einer anderen Kita zugeordnet werden.

§ 7 Verfügbarkeit

Die Anbieterin betreibt KitaPasst mit möglichst hoher Verfügbarkeit. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit wird nicht geschuldet. Unterbrechungen durch Wartung, Updates oder technische Störungen sind möglich und werden nach Möglichkeit vorher angekündigt.

§ 8 Anzeigen

In KitaPasst können Anzeigen Dritter eingeblendet werden, zum Beispiel von Geschäften aus der Umgebung. Anzeigen sind als „Anzeige“ gekennzeichnet und richten sich nicht an Kinder.

§ 9 Datenschutz

(1) Für die Verarbeitung der Daten der Eltern ist die Anbieterin selbst verantwortlich; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Die Kita erhält über KitaPasst keine personenbezogenen Daten der Eltern, mit Ausnahme der Beitrittsanfragen, die der Elternbeirat freischaltet.

(2) Daten der Ansprechpersonen des Lizenznehmers verarbeitet die Anbieterin zur Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

§ 10 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die vom Lizenznehmer in den letzten zwölf Monaten gezahlten Gebühren.

(3) Für Artikel, Inhalte und Absprachen der Eltern sowie für Geschäfte zwischen den Eltern haftet die Anbieterin nicht. Die Haftung des Lizenznehmers gegenüber den Eltern bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen

Die Anbieterin kann diese Lizenzbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Lizenznehmer nicht bis zum Inkrafttreten oder kündigt er nicht, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist die Anbieterin in der Mitteilung hin.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Köln.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026